Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines Für alle Lieferungen - und aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen - gelten für Geschäfte mit vollkaufmännischen Geschäftspartnern oder für Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir den Einkaufsbedingungen des Käufers nicht widersprechen.

2. Angebote und Preise
a) Alle Angebote sind freibleibend. Für uns ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
b) Es gelten unsere im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Diese verstehen sich für Lieferungen ab Werk in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Sollte der Käufer mit dem berechneten höheren Preisen nicht einverstanden sein, hat er das Recht, über die Preiserhöhung zu verhandeln. Dieses Recht muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beantragt werden. Sollte zwischen den Parteien keine Einigung über die Berechtigung und Höhe der Preiserhöhung zustande kommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung
a) Handelsübliche Abweichungen in Mengen, Maßen, Färbung und Gewichten sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
b) Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns unvermeidbare Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% vor. Die für Sonderanfertigungen erforderlichen Mindestmengen werden von Fall zu Fall festgelegt.
c) Unsere Empfehlungen für den Einsatz der gelieferten Ware sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis sorgfältiger Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendung und der Arbeitsweise nur als Richtlinie dienen. Vor Beginn der Weiterverarbeitung hat der Käufer sich davon zu überzeugen, ob die gelieferte Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Dies gilt sinngemäß auch für alle Lieferungen aus dem Bereich Dienstleistungen.

4. Lieferzeit
a) Ausgebende Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen in Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willen liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns den Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
b) Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zu Rücktritt. Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
c) Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.

5. Versand
Bei Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Gefahrenübergang tritt auch dann ein, wenn der Käufer den Versand der bereits bereitgestellten Ware verzögert. Bei Annahmeverzug erfolgt ein Einlagern der Ware auf Kosten des Kunden. Der Versand erfolgt ohne Gewähr für die preiswerteste Versandart.

6. Beanstandungen
Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Wir beseitigen innerhalb von 6 Wochen ab Lieferung Sachmängel, die vom Auftraggeber unverzüglich unter Hergabe aller zweckdienlichen Informationen gemeldet werden. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile nach unserer Wahl binnen angemessener Frist. Der Auftraggeber hat die beanstandete Lieferung oder Leistung in Originalverpackung anzuliefern und wieder abzuholen, sofern die Rücksendung nicht durch uns erfolgt. Beseitigen wir die berechtigte Beanstandung nicht oder bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Weitergehende oder andere Ansprüche des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen; insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften. Schadenersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für weiterverarbeitete Ware z.B. durch Folie auf Textilien übernehmen können. Dieses trifft insbesondere auf die verarbeitete Ware durch Flock- oder Flexfolie oder aber schon durch die Verarbeitung mittels einer Transferpresse zu.

7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich per Vorkasse, zzgl. der gestzlichen MwSt. fällig, falls nichts anderes vereinbart ist.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen bzw. zustehen werden. Soweit die Ware von dem Kunden weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wird die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis unserer Ware zu den anderen Gegenständen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die erteilte Weiterveräußerungsbefugnis zu widerrufen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen werden hiermit bereits im Voraus an uns abgetreten, und zwar auch insoweit, als die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt wird. In diesem Fall dient die abgetretene Forderung zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Kunde bleibt weiterhin zu Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. die weitere Abtretung der bereits an uns abgetretenen Forderungen sind dem Kunden untersagt. Der Kunde hat uns über etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretene Forderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir zu Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Wir verpflichten uns, die abgetretene Forderung nach eigener Wahl freizugeben, soweit sie die sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen und aus bereits gezahlten Lieferungen herrühren. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung übernimmt. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.

10. Anzuwendendes Recht
Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz finden keine Anwendung. Die Anwendung deutschen Rechts gilt auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenbestimmungen
a) Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma: TSA-Transfertechnik, Th. Schulz-Adler,
Rudolf-Diesel-Str. 28 A
D - 48157 Münster
- DE 813 777 571
b) Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand der Sitz unserer Lieferfirma vereinbart, soweit beide Parteien Vollkaufleute sind. Findet das EWG-Vollstreckungs- und Gerichtsstandübereinkommen auf beide Parteien Anwendung, so gilt ebenfalls der Ort der Lieferfirma als vereinbart, auch wenn eine der vertragsschließenden Parteien kein Kaufmann ist.
c) Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen.

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