Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines Für alle Lieferungen - und aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen
- gelten für Geschäfte mit vollkaufmännischen Geschäftspartnern oder
für Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen ausschließlich unsere nachfolgenden
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon, insbesondere
entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt
werden. Dies gilt auch dann, wenn wir den Einkaufsbedingungen des Käufers
nicht widersprechen.
2. Angebote und Preise
a) Alle Angebote sind freibleibend. Für uns ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
b) Es gelten unsere im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise.
Diese verstehen sich für Lieferungen ab Werk in Euro und ohne Mehrwertsteuer.
Sollte der Käufer mit dem berechneten höheren Preisen nicht einverstanden
sein, hat er das Recht, über die Preiserhöhung zu verhandeln. Dieses
Recht muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beantragt
werden. Sollte zwischen den Parteien keine Einigung über die Berechtigung
und Höhe der Preiserhöhung zustande kommen, so sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferung
a) Handelsübliche Abweichungen in Mengen, Maßen, Färbung und Gewichten
sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
b) Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns unvermeidbare Mehr- oder
Minderlieferungen bis 10% vor. Die für Sonderanfertigungen erforderlichen
Mindestmengen werden von Fall zu Fall festgelegt.
c) Unsere Empfehlungen für den Einsatz der gelieferten Ware sind unverbindlich.
Sie sind zwar das Ergebnis sorgfältiger Prüfungen, können jedoch bei
der Vielseitigkeit der Anwendung und der Arbeitsweise nur als Richtlinie
dienen. Vor Beginn der Weiterverarbeitung hat der Käufer sich davon
zu überzeugen, ob die gelieferte Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck
geeignet ist. Dies gilt sinngemäß auch für alle Lieferungen aus dem
Bereich Dienstleistungen.
4. Lieferzeit
a) Ausgebende Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
und schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Die Lieferzeit verlängert
sich angemessen bei Maßnahmen in Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb unseres Willen liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von
uns den Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
b) Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zu Rücktritt. Schadenersatzansprüche
sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
c) Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn der Kunde mit
seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.
5. Versand
Bei Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der
Gefahrenübergang tritt auch dann ein, wenn der Käufer den Versand der
bereits bereitgestellten Ware verzögert. Bei Annahmeverzug erfolgt ein
Einlagern der Ware auf Kosten des Kunden. Der Versand erfolgt ohne Gewähr
für die preiswerteste Versandart.
6. Beanstandungen
Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn
sie bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware
und bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Entdeckung
schriftlich gemeldet werden. Wir beseitigen innerhalb von 6 Wochen ab
Lieferung Sachmängel, die vom Auftraggeber unverzüglich unter Hergabe
aller zweckdienlichen Informationen gemeldet werden. Unsere Verpflichtung
beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch
der schadhaften Teile nach unserer Wahl binnen angemessener Frist. Der
Auftraggeber hat die beanstandete Lieferung oder Leistung in Originalverpackung
anzuliefern und wieder abzuholen, sofern die Rücksendung nicht durch
uns erfolgt. Beseitigen wir die berechtigte Beanstandung nicht oder
bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos, hat der Auftraggeber
das Recht, die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelung herabzusetzen
oder den Vertrag rückgängig zu machen. Weitergehende oder andere Ansprüche
des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen; insbesondere Ansprüche
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden
sind. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften.
Schadenersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Haftung
für weiterverarbeitete Ware z.B. durch Folie auf Textilien übernehmen
können. Dieses trifft insbesondere auf die verarbeitete Ware durch Flock-
oder Flexfolie oder aber schon durch die Verarbeitung mittels einer
Transferpresse zu.
7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich per Vorkasse, zzgl. der gestzlichen
MwSt. fällig, falls nichts anderes vereinbart ist.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn
sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht
steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
zu, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt
unser Eigentum bis zur Tilgung aller gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen
Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden
zustehen bzw. zustehen werden. Soweit die Ware von dem Kunden weiterverarbeitet
oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB
und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Der
Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wird die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen
verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis unserer Ware zu den anderen Gegenständen. Befindet
sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die erteilte
Weiterveräußerungsbefugnis zu widerrufen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung
zustehenden Forderungen werden hiermit bereits im Voraus an uns abgetreten,
und zwar auch insoweit, als die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet,
verbunden oder vermischt wird. In diesem Fall dient die abgetretene
Forderung zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkauften
Vorbehaltsware. Der Kunde bleibt weiterhin zu Einziehung berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde
ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zu geben
und diesen die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
der Vorbehaltsware bzw. die weitere Abtretung der bereits an uns abgetretenen
Forderungen sind dem Kunden untersagt. Der Kunde hat uns über etwaige
Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder
auf die abgetretene Forderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir zu Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet. Wir verpflichten uns, die abgetretene Forderung nach
eigener Wahl freizugeben, soweit sie die sichernden Forderungen um mehr
als 20% übersteigen und aus bereits gezahlten Lieferungen herrühren.
Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl,
Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht
der Kunde selbst die Versicherung übernimmt. Wir weisen darauf hin,
dass wir personenbezogene Daten nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
speichern und verarbeiten.
10. Anzuwendendes Recht
Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts
vereinbart. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz
finden keine Anwendung. Die Anwendung deutschen Rechts gilt auch für
zukünftige Geschäftsabschlüsse.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenbestimmungen
a) Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma: TSA-Transfertechnik,
Th. Schulz-Adler,
Rudolf-Diesel-Str. 28 A
D - 48157 Münster
- DE 813 777 571
b) Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand der Sitz unserer Lieferfirma
vereinbart, soweit beide Parteien Vollkaufleute sind. Findet das EWG-Vollstreckungs-
und Gerichtsstandübereinkommen auf beide Parteien Anwendung, so gilt
ebenfalls der Ort der Lieferfirma als vereinbart, auch wenn eine der
vertragsschließenden Parteien kein Kaufmann ist.
c) Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten
sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten
kommen. Experience the ultimate convenience with disposable vapes, designed for those who seek a hassle-free vaping journey. Our selection features the best disposable vape options, offering rich flavors and satisfying puffs without the need for refills or complicated setups. Simply unwrap, vape, and dispose of it when you’re done. Enjoy the freedom to vape on-the-go, making it the perfect choice for both beginners and seasoned users alike.
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